21.09.2020
An alle Gärtner/Innen
Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass Trampoline nur bis zu einem Durchmesser von 2 m erlaubt sind.
Wir möchten Sie bitte, bis zur neuen Gartensaison 2021 alle Trampoline, die nicht der Kleingartenordnung entsprechen zu entfernen.
Die Vorstandschaft
02.07.2020
Liebe Gärtner/innen,
leider müssen wir in letzter Zeit wieder häufiger feststellen, das Autos für längere Zeit in der Gartenanlage parken.
Sollte sich dies nicht ändern, werden wir uns an die Kleingartenordnung der Stadt Mannheim halten und die Schranke schließen.
§ 6 Benutzen der Gemeinschaftsanlagen / Wege
Die Wege innerhalb der Gartenanlage dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen innerhalb der Gartenanlage ist ebenfalls nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen für die An- und Abfuhr von Materialien an den Garten können vom Vorstand auf Antrag erteilt werden.