Info zu den Gartenversicherungen
19.01.2025
Die AXA Versicherung erhöht die Mindestversicherungssumme auf 10.000 Euro,
da mittlerweile durch die extrem gestiegenen Materialpreise ca. 80 % der Lauben unterversichert sind und somit bei einem Schaden nur einen Teil der Kosten ersetzt bekommen.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der FED-Versicherung um eine Neuwertversicherung handelt, d.h. der Pächter bei einem „Totalschaden“ wie z.B. bei Brand den Wert einer neuen Laube ersetzt bekommt. Was die Laube im Moment wert ist (Zeitwert) oder bei einer früheren Wertermittlung mal ermittelt wurde, ist bei der FED-Versicherung völlig unerheblich.Wenn Sie überlegen, was heute allein eine neue Gartenlaube kostet, kommen Sie mit den jetzigen 5.000 Euro nicht weit und dann haben sie noch lange keine Gartengeräte und den Laubeninhalt gekauft. Die Mindestversicherungssumme von 10.000 € gilt für Neuversicherungen ab 01.01.2025 und die bestehenden Versicherungen werden ab dem 01.01.2026 „automatisch“ auf die neue Mindestversicherungssumme hochgesetzt.
Somit haben Sie genügend Zeit, um ihre Mitglieder im nächsten Jahr darüber informieren zu können.
Mitglieder, die diese Höherstufung partout nicht wollen, können ihre Versicherung zum 31.12.2025 kündigen – bitte Kündigungsfrist bis spätestens 19.11.2025 beachten!
Die Schadenformulare Einbruch-, Sturm-/Hagel- und Feuerschaden sind ebenfalls neu:
Dort können die Pächter jetzt endlich ihre E-Mail-Adresse (für Nachfragen) und ihre Bankverbindung für die Regulierung des Schadens angeben.
Desweiteren wurde die Pauschale für Schadenszahlungen ohne Prüfung von 250 auf 350 Euro erhöht, ebenso der Stundensatz für die Eigenleistung des Pächters von 10 auf 18 Euro pro Arbeitsstunde. Die Aufräum- und Entsorgungskosten (nach Brand) steigen ebenfalls von 15% der Versicherungssumme auf 20%.
Neue Formulare auf unserer Homepage hinterlegt.